Behandlungskosten

Gesetzliche Krankenkassen:

Ab 01.07.2015 ist eine direkte Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen möglich.


Private Krankenversicherungen, Beihilfe:

In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie von privaten Krankenkassen bzw. der Beihilfe übernommen. Der genaue Umfang der Kostenübernahme variiert jedoch von Versicherung zu Versicherung bzw. hängt von dem von Ihnen vereinbarten Leistungsumfang ab. Bitte fragen Sie Ihre Versicherung nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen für Psychotherapie und fordern Sie die nötigen Unterlagen an. Bei Bedarf unterstütze ich Sie auch gerne bei der Beantragung der Kostenübernahme für Psychotherapie.

 

Selbstzahler:

Natürlich haben Sie als Privat-, Beihilfe- und gesetzlich Versicherte/r die Möglichkeit die Kosten für die Therapie selbst zu tragen.

Die Behandlungskosten in meiner Praxis ergeben sich aus der Gebührenordnung der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendpsychotherapeuten (GOP).